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Turnierregeln für das AH-Turnier

am 15.06.2013 in Hohentengen

Ausführungsbestimmungen

§ 1 Grundsatz

Der Spielbetrieb von Senioren-Mannschaften regelt sich nach den DFB-Fußballregeln sowie den Bestimmungen der Satzung und Ordnungen des Südbadischen Fuß­ballverbandes, soweit diese Ausführungsbestimmungen nichts anderes bestimmen.

$ 2 Austragungsort

Das Turnier wird auf dem Sportgelände des SC Hohentengen a. Hr. ausgetragen. Hohentengen liegt ca. 20 km östlich von Waldshut-Tiengen direkt am Hochrhein Das Sportgelände befindet sich am östlichen Ortsausgang Richtung OT-Stetten.

§ 3 Spielberechtigung

3.1 Mindestalter

Standardmäßig ist das Mindestalter für einen Einsatz in einer Senioren-Mannschaft 35 Jahre.

3.2 Spielberichtsbogen

In den jeweiligen Spielberichtsbogen ist neben dem Vor- und Zunamen zusätzlich das Geburtsdatum der einzel­nen Spieler einzutragen. Der Spielberichtsbogen ist während des Turniers, spätestens jedoch bis zum Ende der Gruppenspiele, bei der Turnierleitung abzugeben. Dort kann der Spielberichtsbogen auch abgeholt werden.

3.3 Startgebühr

Die Startgebühr ist spätestens vor dem ersten Spiel bei der Turnierleitung zu entrichten. Wir bevorzugen allerdings die Einzahlung der Startgebühr vor Turnierbeginn auf unser Konto 11-81 07 51 SC Hohentengen AH bei der Sparkasse Hochrhein (BLZ 684 522 90)

§ 4 Spielbestimmungen, Spielzeit und Auswechslungen

4.1 Grundsatz

Die Turnierspiele werden nach den Spielregeln und Bestimmungen der Satzung und Ordnung des Südbadischen Fussballverbandes und des DFB ausgetragen.

4.2 Spieler

Das Turnier wird mit 8 Feldspielern und einem Torwart ausgetragen.

4.3 Spielfeld

Gespielt wird auf einem Standardspielfeld von Strafraum zu Strafraum (Evtl. 5-Meter-Raum zu 5-Meter.-Raum) mit großen Toren.

4.4 Abseits

Die Abseitsregelung wird nicht angewendet.

4.5 Spielzeit

Die vorgesehene Spielzeit für das AH Turnier beträgt 1 x 20 Minuten. Die Spieldauer kann sich jedoch bis kurz vor dem Turnier noch ändern, wenn Mannschaften nicht antreten oder hinzukommen und der Spielplan / Spielmodus geändert werden muss. Massgebend ist der Spielplan, der vor dem Turnier con der Turnierleitung festgelegt wird.
 Für die Zeitnahme ist der jeweilige Schiedsrichter zuständig. Als Alternative kann auch die Turnierleitung die Zeitnahme vornehmen.

4.6 Aus- und Einwechslungen

Aus- und Einwechslungen sind bei Spielunter­brechung oder auf Zeichen des Schiedsrichters beliebig häufig zulässig.

4.7 Seitenwahl

Die auf dem Spielplan oder durch Ansage erstgenannte Mannschaft spielt in Richtung des Vereins­heimes.

4.8 Platzverweis

Ein endgültig des Feldes verwiesener Spieler kann in den folgenden Spielen nicht mehr eingesetzt werden. Er kann erst im nachfolgenden Spiel seiner Mannschaft durch einen anderen Spieler ersetzt werden.

4.9 Spielabbruch

Mannschaften, die einen Spielabbruch verschulden, können von der weiteren Teilnahme am Turnier ausgeschlossen werden. Die bereits ausgetragenen Spiele dieser Mannschaft werden annulliert.

4.10 Elfmeterschießen / Spiel um Platz 3

a) Endet ein Entscheidungsspiel mit einem Unentschieden, wird sofort anschließend ein Elfmeterschießen (§ 4.10) durchgeführt.

b) Beim Spiel um Platz 3 können die Mannschaften stattdessen auch ein Elfmeterschießen durchführen. Dies ist unmittelbar nach dem Halbfinale von den Vertretern beider beteiligten Mannschaften der Turnierleitung anzuzeigen.

c) Jede Mannschaft kann 5 Strafstöße ausführen. Jeder Strafstoß ist von einem anderen Spieler durchzuführen.

d) Ist nach 5 Strafstößen kein Sieger ermittelt, wird das Strafstoßschießen solange wechselweise fortgesetzt, bis nach einer Paarung eine Mannschaft vorne liegt.

§5 Protest / Einspruch

5.1 Proteste wegen eines Regelverstosses sind nicht zulässig. Einsprüche wegen eines Verstosses gegen die Bestimmung der Satzung, der Ordnung, der Wettspielbedingungen des Südbadischen Fussballverbandes und die der Turnierbestimmung sind möglich.

5.2 Der Einspruch ist schriftlich, binnen 15 Minuten nach Beendigung eines Spieles bei der Turnierleitung einzulegen.

5.3 Eine Einspruchgebühr von 30 Euro ist der Turnierleitung zu hinterlegen. Die Turnierleitung entscheidet nach Prüfung endgültig über den Einspruch. Die Gebühr wird bei Zustimmung des Einspruches zurückerstattet, bei Abweisung einbehalten.

5.4 Die Entscheidung der Turnierleitung ist endgültig und nicht anfechtbar.

§ 6 Sonstiges

Jede Mannschaft erhält einen Preis der bei der Siegerehrung überreicht wird.

Der Turniereinsatz beträgt 40 Euro. Er ist spätestens vor dem ersten Spiel bei der Turnierleitung zu entrichten. Eine Überweisung auf das Konto 11-810751 bei der Sparkasse Hochrhein (BLZ 68452290) wird von uns bevorzugt.

Sachverhalte die in dieser Turnierbestimmung nicht geregelt sind, werden von der Turnierleitung im Rahmen der Bestimmung, der Satzung, der Ordnung und der Wettspielbestimmung des Südbadischen Fussballverbandes und des DFB entschieden.

D-79801 Hohentengen a.H., im Juni 2013 Sportclub Hohentengen

Bernd Feser, Turnierleitung